Einstellbedingungen und Benutzerordnung.

Verehrte Gäste, wir heißen Sie herzlich Willkommen!

Wir freuen uns, dass Sie die Kaiser-Therme als Reiseziel ausgewählt haben. Nach Ihrer hoffent­lich guten Anreise möchten wir Ihnen und den weiteren Gäste den Aufenthalt angenehm gestalten und dürfen Sie daher bitten, folgende Hinweise und Regelungen zu beachten:

  1. Die Benutzung der Wohnmobilstellplätze ist Besuchern des Kurortes und der Kaiser-Therme gestattet.
  2. Die Benutzer der Parkplätze sind verpflichtet, die Stellplatzbelegung unverzüglich in der Kaiser-Therme anzumelden. Die Stellplätze sind gebührenpflichtig (gemäß Preisliste), die Übernachtung kurbeitragspflichtig. Sollte bei der Anreise eine Anmeldung wegen Kassenschluss nicht möglich sein, bitten wir dies am nächsten Tag ab 9.oo Uhr nachzuholen.
  3. Im Bereich der Parkplätze gilt die StVO, Markierungen und Beschilderungen sind zu befolgen. Den Anordnungen von Bediensteten der Verwaltung ist Folge zu leisten.
  4. Die Benutzung der Stellplätze geschieht auf eigene Gefahr. Eine Verwahrungs- oder Obhutspflicht für die Verwaltung besteht weder für die Kraftfahrzeuge noch deren Inhalt.
  5. Der Nutzer haftet für alle durch ihn selbst oder Begleitpersonen verursachten Schäden. Außerdem haftet er für jede Verunreinigung der Anlagen und Einrichtungen. Der Nutzer ist verpflichtet, eventuelle Schäden unaufgefordert sofort vor Verlassen an der Kasse zu melden. Außerhalb der Öffnungszeiten des Kassenschalters ist eine Nachricht zu hinterlegen (Briefkasten im Betriebshof).
  6. Wer einen Wohnmobilstellplatz unberechtigt oder ohne Zahlung von Parkgebühren benutzt, muss unbeschadet einer strafrechtlichen Verfolgung eine Vertragsstrafe in Höhe von 30,- € pro Tag entrichten.
  7. Verhalten am Stellplatz: Jede Belästigung anderer Gäste bitten wir zu vermeiden. Unsere Besucher wünschen sich Ruhe, Sauberkeit und Ordnung am Stellplatz. Laute Musik ist deshalb nicht gestattet. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Ruhezeiten.
  8. Auf den Wohnmobilstellplätzen ist nicht gestattet:
    – Das Verwenden von Feuer
    – Die Lagerung und Entsorgung von Betriebsstoffen und feuergefährlichen Gegenständen, leeren Betriebsstoffbehältern sowie Fahrzeugteilen
    – Das unnötige Laufenlassen der Motoren sowie die Reinigung, Wartung und Reparatur von Fahrzeugen
    – Das Abstellen von Fahrzeugen mit undichtem Tank oder Motor – Das Abstellen von nicht zugelassenen Fahrzeugen
    – Der Aufenthalt unberechtigter Personen
  9. Sanitäre Einrichtungen: 
    Die Wohnmobilgäste können die sanitären Einrichtungen (Dusche & WC) kostenlos in der Kaiser-Therme während der Öffnungszeiten nutzen. Das Geschirrspülen und die Textilreinigung sind nicht erlaubt.
  10. Mit Befahren des Wohnmobilstellplatzes werden diese Benutzungsordnung und die Einstellungsbedingungen anerkannt.
  11. Bei Überschreitung der markierten/gekennzeichneten Stellplatzfläche fallen zusätzliche Gebühren an.