Haus- und Badeordnung (AGB)
§1 Zweck der Haus- und Badeordnung
- Die Haus-und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in der Kaiser-Therme und in den Außenflächen
§2 Verbindlichkeit der Haus- und Badeordnung
- Die Haus- und Badeordnung ist für alle Nutzer verbindlich
- Mit dem Erwerb der Zutrittsberechtigung erkennt jeder Nutzer die Haus- und Badeordnung sowie weitergehende Regelungen (z.B. für die Tiefgarage, Spürbar etc.) für einen sicheren und geordneten Betriebsablauf an.
- Das Personal oder weitere Beauftragte der Kaiser-Therme üben das Hausrecht aus. Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter sind durch die Nutzer Folge zu leisten. Nutzer, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen und/oder den Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter nicht Folge leisten, andere Gäste oder das Personal beschimpfen, beleidigen, gefährden, körperliche Gewalt androhen oder handgreiflich werden, können des Hauses verwiesen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet. Darüber hinaus kann ein Hausverbot durch die Werkleitung oder deren Beauftragte ausgesprochen werden
- Die gekennzeichneten und ausgewiesenen Bereiche des Betriebes werden aus Gründen der Sicherheit ggfs. videoüberwacht. Die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes, insbesondere des § 4d Abs. 6, werden eingehalten. Gespeicherte Daten werden unverzüglich gelöscht, wenn sie nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffeneneiner weiteren Speicherung entgegenstehen
- Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb, Bei Sonderveranstaltungen oder Nutzung durch bestimmte Personengruppen können Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer Aufhebung der Haus-und Badeordnung bedarf.
- Politische Handlungen, Veranstaltungen, Demonstrationen, die Verbreitung von Druckschriften, das Anbringen von Plakaten oder Anschlägen, Sammlungen von Unterschriftenlisten sowie die Nutzung des Bades zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken sind nur nach Genehmigung durch den Betreiber erlaubt
§3 Öffnungszeiten, Preise
- Die Öffnungszeiten und die gültige Preisliste werden durch Aushang und im Internet bekanntgegeben oder sind an der Kasse einsehbar.
- Der Bade-und Saunabadebereich sind l5 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeit zu verlassen.
- Für Kursangebote und für Veranstaltungen für bestimmte Personengruppen können besondere Zutrittsvoraussetzungen und Öffnungszeiten festgelegt werden
- Bei Einschränkung der Nutzung einzelner Angebote oder einzelner Betriebsteile oder bei Schließung des Bades im laufenden Betrieb besteht kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung.
- Erworbene Eintrittskarten oder andere Zutrittsberechtigungen werden nicht erstattet.
- Die an der Kasse erhaltene Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung bzw. der beim Erwerb der Zugangsberechtigung ausgegebene Kassenbon ist bis zum Verlassen des Bades aufzubewahren
- Wechselgeld ist sofort zu kontrollieren; spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
- Der Betreiber behält sich das Recht vor, die Kaiser-Therme bei Überfüllung zeitweise für weitere Besucher zu sperren
§4 Verhaltensregeln
- Die Nutzer haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie dem Aufrechterhalten der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft, sexuelle Handlungen und Darstellungen sind verboten.
- Die Einrichtungen der Kaiser-Therme einschließlich der Leihartikel sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung oder Beschädigung haftet der Nutzer für den Schaden. Für schuldhafte Verunreinigung kann ein besonderes Reinigungsgeld erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach Aufwand festgelegt wird.
- In einzelnen Bereichen gelten unterschiedliche Regelungen für die Bekleidung. So sind das Thermalbad textil und die Saunawelt textilfrei zu nutzen. In den gastronomischen Bereichen ist der Körper mit einem Bademantel oder 11roßem Badetuch zu bekleiden.
- Barfußbereiche dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. ZurVermeidun11von Rutschunfällen sind in jedem Fall 11eeignete, rutschfeste Badeschuhe zu tragen. Mitgebrachte Hilfsmittel wie Rollstühle oder Rollatoren sowie Rollkoffer sind vor Betreten des Barfußbereiches durch den Nutzer oder deren Begleitperson zu reinigen.
- Nutzern ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Ton- oder Bildwiedergabegeräte und andere Medien zu benutzen, wenn es dadurch zu Belästigungen der übrigen Nutzer kommt
- Das Fotografieren und Filmen, sowie das Mitführen eines Mobiltelefons sind nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen, ausdrücklichen Genehmigung durch die Werkleitung
- Vor der Benutzung des Thermalbades muss eine Körperreinigung vorgenommen werden. Rasieren, Nägel schnei- den, Haare färben, Gesichtsmasken u. ä. sind nicht erlaubt
- Jeder Nutzer hat sich auf die in einem Badebetrieb typischen Gefahren durch gesteigerte Vorsicht einzustellen.
- Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten und Schwimmhilfen ist nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals gestattet
- Snacks (z.B. ein Stück Obst oder ein bereits belegtes Brot) und alkoholfreie Getränke in Plastikflaschen dürfen nur zum eigenen Verzehr mitgebracht und nur außerhalb der Ruheräume und der gastronomischen Bereiche verzehrt werden. Das Mitbringen von alkoholischen Getränken ist gänzlich untersagt. In der Gastronomie dürfen mitgebrachte Speisen und Getränke nicht verzehrt werden
- Zerbrechliche Behälter (z. B. Behälter aus Glas oder Porzellan) dürfen zu keinem Zeitpunkt mitgeführt und verwendet werden.
- Rauchen ist ausschließlich in den dafür ausgewiesenen Bereichen erlaubt. Dies gilt auch für elektrische Zigaretten.
- Fundsachen sind dem Personal zu übergeben und werden nach den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.
- Garderobenschränke und/oder Wertfächer stehen dem Nutzer nur während der Gültigkeit seiner Zutrittsberechtigung zur Benutzung zur Verfügung. Auf die Benutzung besteht kein Anspruch. Nach Betriebsschluss werden alle noch verschlossenen Garderobenschränke und Wertfächer geöffnet und gegebenenfalls entleert. Der Inhalt wird als Fundsache behandelt. Ausgenommen hiervon sind die angebotenen Dauermietschränke.
- Liegen und Stühle dürfen nicht mit Handtüchern, Taschen oder anderen Gegenständen dauerhaft belegt werden. Auf den liegen und Stühlen abgelegte Gegenstände werden im Bedarfsfall durch das Personal abgeräumt.
- Unsere Becken befüllen wir ausschließlich mit Heilwasser, welches sich intensiver als gewöhnliches Wasser auf das Herz-Kreislauf-System auswirkt. Dies ist auch bei unseren weiteren Heilmitteln Schwefel, sowie bei der Wahl der Bade- und Ruhezeiten zu beachten. lm Zweifel ist vorab ein Arzt zu konsultieren. Personen mit gesundheitlichen Problemen sollten ebenfalls klären, ob für sie beim Saunabaden besondere Risiken bestehen. Traditionell bestehen in Sauna- und anderen Schwitzräumen besondere Bedingungen, wie z. B. höhere Raumtemperaturen, gedämpfte Beleuchtung, Stufenbänke und unterschiedliche Wärmequellen. Diese erfordern vom Nutzer besondere Vorsicht
§5 Zutritt und Behandlungen
- Der Besuch der Kaiser-Therme steht grundsätzlich jeder Person gegen Entrichtung der entsprechenden Gebühr frei; für bestimmte Fälle können Einschränkungen gelten.
- Jeder Nutzer muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung für den jeweiligen Nutzungsbereich sein. Mit Betreten desNutzung5bereiches ist eine Weitergabe der Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung nicht zulässig
- Bei Überschreitung der gewählten Aufenthaltsdauer ist eine Nachgebühr gern. aktuell gültiger Preisliste zu entrichten. Sind bei Verlassen des Bades noch offene Leistungen, z. B. die Nachgebühr, zu zahlen, so ist hierfür grundsätzlich der Nachzahlautomat zu nutzen.
- Der Nutzer muss Eintrittskarten oder Zutrittsberechtigungen, Garderobenschrank- oder Wertfachschlüssel, Datenträger des Zahlungssystems oder Leihsachen so verwahren, dass ein Verlust oder eine Beschädigung vermieden wird. Insbesondere hat er diese am Körper (2. 8. Armband) zu tragen, Innerhalb der Anlage bei sich zu haben und nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben liegt bei einem Verlust ein schuldhaftes Verhalten des Nutzers vor. Der Nachweis des Einhaltens der vorgenannten ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt im Streitfall dem Nutzer.
- Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, Ist die Benutzung der Kaiser-Therme nur zusammen mit einer geeigneten, volljährigen Begleitperson gestattet.
- Der Zutritt ist unteranderem Personen nicht gestattet:
· die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,
· die Tiere mit sich führen,
· die an einer meldepflichtigen, übertragbaren Krankheit (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offenen Wunden leiden. - Kindern unter 3 Jahren wird kein Einlass in die Kaiser-Therme gewährt. Die Nutzung der Saunawelt ist erst ab 14 Jahren gestattet. Grundsätzlich ist Minderjährigen der Eintritt in das Thermalbad der Kaiser-Therme nur in Begleitung eines Aufsichtspflichtigen gestattet. Die Aufsichtspflicht kann allerdings auf die Kaiser-Therme übertragen werden, wenn der Minderjährige von einer Aufsichtsperson zur Kasse gebracht wird und die Nutzung des Thermalbades durch den Minderjährigen mit Wissen und Einverständnis der Aufsichtsperson erfolgt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Übertragung der Aufsichtspflicht auf die Kaiser-Therme von dieser auch verweigert werden kann.
- Reservierte Behandlungen sind einzuhalten und nur 24 Stunden vor Termin kostenlos stornierbar. Im Falle einer kurzfristigeren Absage durch den Gast muss für die Kostenfreiheit ein entsprechender Nachweis z.B. Attest) vorgelegt werden. Ansonsten ist der Privatlistenpreis für die Behandlung zu entrichten. Der Gast ist von dieser Zahlung entbunden, wenn der frei gewordene Termin anderweitig vergeben werden kann.
§6 Haftung
- Der Betreiber haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Nutzer. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Nutzers aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die der Nutzer aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
- Als wesentliche Vertragspflicht des Betreibers zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Benutzung der Einrichtung, soweit diese nicht aus zwingenden betrieblichen Gründen teilweise gesperrt ist sowie die Teilnahme an den angebotenen im Eintrittspreis beinhalteten Veranstaltungen. Die Haftungsbeschränkung nach Satz 2 gilt auch für die auf den Einstellplätzen der Kaiser-Therme Fahrzeuge.
- Dem Nutzer wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in die Kaiser-Therme zu nehmen. Von Seiten des Betreibers werden keinerlei Überwachungen und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigung der Sachen durch Dritte.
- Das Einbringen von Geld oder Wertgegenständen in einen durch den Betreiber zur Verfügung gestellten Garderobenschrank und/oder einem wert Fach begründet keinerlei Pflichten des Betreibers in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Insbesondere werden keine Verwahrpflichten begründet. Es liegt allein in der Verantwortung des Nutzers, bei der Benutzung eines Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches diese ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel/Datenträger sorgfältig aufzubewahren.
- Bei schuldhaftem Verlust (vgl. § 4, (3)) der Zugangsberechtigung, von Garderobenschrank- oder Wertfachschlüssel sein, Datenträgern des Zahlungssystems oder Leihsachen wird ein Pauschalbetrag In Rechnung gestellt, der den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigt. Der jeweilige Betrag ist in der gültigen Preisliste aufgeführt. Dem Nutzer wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden Ist oder dass er wesentlich niedriger ist als der Pauschalbetrag Selbstverschuldetes Auslösen eines Rauchmelders {z.B. durch Rauchen, Offenhaltung der Dampfbad- bzw. Saunatüre) und der damit verursachte Feuerwehreinsatz ist für den Verursacher kostenpflichtig.
§7 Allgemeine Verhaltensregeln
- Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in die Badebecken ist untersagt
- Die angebotenen Wasserattraktionen verlangen Umsicht und Rücksichtnahme auf die anderen Nutzer.
- Die Benutzung von Sport-und Spielgeräten (z. B. Schwimmflossen, Tauchautomaten, Schnorchel) und Schwimmhilfen ist nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals gestattet. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr.
§8 Verhalten in der Saunawelt
- Die Benutzung der Saunawelt ist nur textilfrei gestattet
- Ruheliegen dürfen nur mit einem Bademantel oder mit einer trockenen, körpergroßen Unterlage benutzt werden.
- Die Gastronomie/Saunatheke darf nur mit einem Bademantel oder einem trockenen, den Körper umhüllenden, Badetuch besucht werden
- Sauna- und Warmlufträume mit Holzbänken sind nur mit einem ausreichend großen Liegetuch zu benutzen, das der Körpergröße entspricht. Die Holzteile dürfen nicht vom Schweiß verunreinigt werden.
- In Dampf-und Warmlufträumen soll der Nutzer mit vorhandenen Wasserschläuchen seine Sitzfläche vor Nutzung reinigen.
- Technische Einbauten (z. B. Heizkörper, Beleuchtungskörper, Saunaheizgeräte einschließlich deren Schutzgitter und Messfühler) dürfen nicht mit Gegenständen belegt werden
- In die Schwitzräume sollte nur ein Liegetuch/eine Sitzuntertage mitgenommen werden.
- Badeschuhe dürfen in Sauna- und Warmlufträumen nicht getragen werden.
- Aus Gründen gegenseitiger Rücksichtnahme sind in Schwitzräumen laute Gespräche, Schweißschaben, Bürsten, Kratzen oder ähnliches nicht erlaubt. Hauteinreibungen/Peelings mit selbst mitgebrachten Mitteln wie z.B. Salz, Honig u. ä. sind unzulässig
- Vor der Benutzung der Schwitzräume, des Kaltwassertauchbeckens oder anderer Badebecken muss geduscht werden.
- In Ruheräumen müssen sich die Nutzer rücksichtsvoll und ruhig verhalten. In stillen/absoluten Ruheräumen sind Geräusche zu vermeiden.
- Saunaaufgüsse dürfen ausschließlich vom Personal durchgeführt werden
§9 Datenschutzerklärung
Soweit der Kaiser-Therme personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt werden, verwendet sie diese nur zur Beantwortung von Gastanfragen, zur Abwicklung geschlossener Verträge und für die technische Administration. Personenbezogene Daten werden an Dritte nur weitergegeben oder sonst übermittelt, wenn dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung oder zu Abrechnungszwecken erforderlich ist oder zuvor eingewilligt wurde. Der Gast hat das Recht, eine erteilte Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit m widerrufen. Die Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten erfolgt, wenn der Gast seine Einwilligung zur Speicherung widerruft, wenn die Kenntnis zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nichtmehr erforderlich ist oder wenn die Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist Auskunftsrecht: Auf schriftliche Anfrage informiert die Kaiser-Therme über die zur eigenen Person gespeicherten Daten Sicherheitshinweis: Die Kaiser-Therme ist bemüht, personenbezogene Daten durch Ergreifung aller technischen und organisatorischen Möglichkeiten so zu speichern, dass sie für Dritte nicht zugänglich sind.
Sie können der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit widersprechen. Weitere Infos zum Datenschutz in unserem Haus finden Sie unter:
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