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Heilmittelrichtlinien
Entsprechend der Heilmittel-Richtlinien kann "Kranken-Gymnastik am Gerät" und „Ultraschall-Wärme-Therapie“ auch in der Kaiser-Therme abgegeben werden. Für die kurortspezifische Leistung „Moor“ besteht ebenfalls eine Zulassung. Bei Verordnung dieser Leistung als ambulante Kranken-Behandlung sollte jedoch der Text "Warm-Packungen mit Peloiden (Moor)" verwendet werden.
Übungs-Behandlungen im Thermalwasser können ebenfalls verordnet werden. Als Verordnungstext sollte hierfür "Kranken-Gymnastik im Wasser bzw. Übungs-Behandlungen im Wasser - einzeln oder in der Gruppe" verwendet werden.
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In den neuen Richtlinien sind entsprechend der Diagnose und Leit-Symptomatik Art und Umfang der Behandlungen festgelegt. Es wird insbesondere auf die Frist für den Behandlungs-Beginn sowie -intervall zwischen den Behandlungen von höchstens 10 Tagen hingewiesen. Soweit jedoch keine verbindlichen Vorgaben in den Richtlinien enthalten sind, kann z.B. bei der Frequenz-Empfehlung auch eine andere ärztliche Vorgabe erfolgen, wenn dadurch der Therapie-Erfolg ebenfalls erreicht wird.
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