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Heilmethoden - Informationen zur Kur und zu Heilmitteln

1. Ambulante (offene) Badekur

Diese erhalten Sie auf folgende Weise: Nachdem Ihnen Ihr Arzt die Kur-Bedürftigkeit attestiert hat, stellen Sie mit einem bei jeder Krankenkasse erhältlichen Formblatt einen Antrag auf Genehmigung einer Kur. Grundsätzlich kann eine Kur alle 3 Jahre genehmigt werden. Sofern es medizinisch notwendig ist, erhalten Sie die Kur auch in kürzeren Abständen.

Sie bekommen von Ihrer Krankenkasse einen sog. Badearzt-Schein. Damit können Sie sich von Ihrem Badearzt in Bad Abbach die notwendigen Heilmittel (Thermal-Bewegungsbäder, Massagen etc.) in erforderlicher Höhe verordnen lassen.

Außerdem wird ein Tagegeld-Zuschuss für Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe von bis zu 13,-- € pro Tag gewährt. Die ärztlichen Leistungen während Ihrer Kur werden wie bisher zu 100 % von Ihrer Krankenkasse übernommen. Für die ärztlich verordneten Kurmittel (Bäder, Massagen, Gymnastik usw.) übernehmen die Krankenkassen 90 % der Kosten.

Die Abrechnung hierfür erfolgt direkt zwischen dem Kurmittel-Betrieb und der jeweiligen Krankenkasse. Sie haben lediglich 10% * der Kurmittelkosten als Selbstbeteiligung aufzubringen sowie 10,-- € pro Verordnung bei Abgabe der Verordnung an unserem Gäste-Service.

Sie sehen also, die ambulante (offene) Kur gibt es nach wie vor! Das heißt freie Arztwahl, freie Terminwahl und freie Wahl der Unterkunft .

2. Ambulante Behandlung

Für verordnete Heilmittel (Massagen, Bäder, etc.) werden 90 % von der Krankenkasse getragen. Ein Eigenanteil von 10% * ist vom Patienten selbst zu erbringen, zuzüglich 10,-- € pro Verordnung.


* Zuzahlungsbefreiung nur gegen Vorlage des Ausweises, welcher nach dem 01.01.2004 ausgestellt sein muss. Nur Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit. Sozialhilfe-Empfänger sowie Arbeitslose müssen seit dem 01.01.2004 den 10 %-igen Eigenanteil sowie die Rezeptgebühr (10,-- € pro Verordnung) selbst leisten.

 

 

 

 

 

 

 
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