|
Sehr verehrter Kur-Gast,
Ihnen den Aufenthalt in Bad Abbach, insbesondere aber in der Kaiser-Therme, so angenehm wie möglich zu machen, ist unser ganzes Bemühen. In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie, nachfolgende Hinweise zu beachten:
Bei Übernahme der Behandlungs-Kosten durch Ihre Krankenkasse bitte Kostenübernahme-Erklärungen, Kurmittel-Schecks oder Kassen-Rezepte nur im Original an der Kasse bzw. dem Gäste-Service vorlegen. Fotokopien können nicht anerkannt werden. Bei Abholung der Verordnungs- bzw. Behandlungs-Karte wird die Vorauszahlung eines Abschlags auf die derzeit gültige Versicherten-Eigenbeteiligung an den Behandlungs-Kosten fällig. Am Ende der Kur bzw. Behandlung wird dieser Betrag bei Rückgabe der Verordnungs-Karte aufgerechnet.
Sie sind Privat-Patient?
Dann erhalten Sie nach Vorlage einer Privat-Verordnung an unserer Kasse bzw. beim Gäste-Service die Verordnungs- bzw. Behandlungskarte. Alle Kurmittel zahlen Sie im Voraus bar gegen Aushändigung einer Rechnung. Zuviel bezahlte Beträge für abgemeldete Behandlungen zahlen wir durch Stornierung auf der Rechnung wieder aus.
Die Höhe der Erstattung durch Ihre Privat-Krankenkasse finden Sie übrigens in der Erstattungs-Klausel Ihres Vertrages.
Indikationen
Erkrankungen des Haltungs- und Bewegungsapparates
Chronisch-subakute, entzündliche und degenerative Erkrankungen des Bewegungsapparates, vor allem des rheumatischen Formenkreises
Degenerative Wirbelsäulenschäden durch Gicht, Bechterew`sche Erkrankung
Weichteilrheumatismus
Erkrankungen des Nervensystems
Rückbildungsfähige Lähmungen und Nervenentzündungen
Frauenleiden
Vegetativ bedingte Störungen der weiblichen Fortpflanzungsorgane
Hautpflege und Fitness
Kontraindikationen
Von einer Kurbehandlung sollten Patienten mit folgenden Erkrankungen absehen:
Schwere Formen von Herzerkrankungen
Schwere Formen von Bluthochdruck
Ausgeprägte Schilddrüsenüberfunktion
Alle akuten, vor allem infektiöse Erkrankungen
Venenentzündungen und Gefäßerkrankungen
Ansteckende Hautkrankheiten
|
|