|
Erwerbstätige
Kurempfehlung oder Attest
|
Nicht mehr Erwerbstätige
Kurverordnung
|
|
Rentenversicherungsträger
(LVA, BfA, etc. als Kostenträger)
|
Krankenkasse als Kostenträger
|
|
Vertrauensarzt
|
Gutachten durch den med. Dienst
(falls von der Krankenkasse gefordert)
|
|
Bewilligung einer
stationären Kur
(bei Ablehnung Antrag an die Krankenkasse)
|
Bewilligung
Ambulante Kur
|
Stationäre Kur
|
|
Der Kostenträger bestimmt Kurort u. Kurorteinrichtung
|
Sie entscheiden sich mit Ihrem Arzt beispielsweise für
Bad Abbach, wählen Unterkunft, Badearzt und Termin
|
Kurgast und Krankenkasse wählen eine Vertragskureinrichtung z.B. Bad Abbach
|
|
Kureinrichtung teilt Ihnen den Termin mit
|
|
Kureinrichtung teilt Ihnen den Termin mit
|
|
Volle Kostenübernahme (Eigenbeteiligung 10 €/Tag)*
|
Bezahlt werden:
Badearzt, 90 %* der
Kurmittel und bis zu
13 €/Tag für Unter-
kunft und Kurtaxe
|
Volle Kostenübernahme (Eigenbeteiligung 10€/Tag)*
|
* Zuzahlungsbefreiung gegen Vorlage eines Ausweises, welcher nach dem 01.01.2004 ausgestellt sein muss.
Derzeitiger Stand der Gesetzgebung und der Leistungen der Kostenträger.
Änderungen vorbehalten.
Nützliche Informationen zum Kuraufenthalt
Wir sind bemüht, Ihnen den Aufenthalt in Bad Abbach, insbesondere aber in der KAISER-THERME, so angenehm wie möglich zu machen. In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie, nachfolgende Hinweise zu beachten:
Bei Übernahme der Behandlungskosten durch Ihre Krankenkasse bitte Kostenübernahmeerklärungen, Kurmittelschecks oder Kassenrezepte nur im Original an der Kasse bzw. der Anmeldung vorlegen. Fotokopien können nicht anerkannt werden. Bei Abholung der Verordnungs-/Behandlungskarte wird die Vorauszahlung eines Abschlags auf die derzeit gültige Versicherten-Eigenbeteiligung an den Behandlungskosten fällig. Am Ende der Kur/Behandlung wird dieser Betrag bei Rückgabe der Verordnungskarte aufgerechnet. Soweit Sie Ihre Kurmittel selbst bezahlen und später mit Ihrer Krankenkasse abrechnen, verweisen wir auf das nachstehende Verfahren bei Privatpatienten.
Sie erhalten nach Vorlage einer Privatverordnung an unserer Kasse/Anmeldung die Verordnungs-/ Behandlungskarte.
Alle Kurmittel zahlen Sie im voraus bar gegen Aushändigung einer Rechnung. Zuviel bezahlte Beträge für abgemeldete Behandlungen zahlen wir durch Stornierung auf der Rechnung wieder aus.
Damit das von Ihrem Arzt ausgestellte Verordnungsblatt (Rezept) nicht seine Gültigkeit verliert, ist es innerhalb von 10 Tagen ab Ausstellungsdatum einzulösen. Falls nicht ausdrücklich vom Arzt anders verordnet, sollte wöchentlich mindestens eine Behandlung genommen werden. Nach einem Zeitraum von mehr als 10 Tagen zwischen den einzelnen Behandlungen ist der Heilungs- bzw. Besserungseffekt Ihrer Erkrankung infrage gestellt. Die Krankenkassen können in solchen Fällen die Bezahlung oder Rückerstattung der Behandlungskosten ablehnen.
Bitte erscheinen Sie 10 Minuten vor jeder Anwendung bei Ihrem Behandler. Damit ist gewährleistet, daß die volle Behandlungszeit zur Verfügung steht.
Bei Zuspätkommen bis zu 5 Minuten kann die Behandlung wegen der nachfolgenden festgelegten Behandlungstermine nur noch verkürzt abgegeben werden. Bei größerer Verspätung muß sie ganz entfallen.
Falls Sie festgelegte Behandlungstermine absagen müssen, teilen Sie dies bitte mindestens 2 Stunden vorher telefonisch oder persönlich der Anmeldung (nicht dem Behandler) mit. Für Behandlungen, die nicht rechtzeitig abgemeldet wurden, besteht kein Anspruch auf Nachbehandlung oder Kostenerstattung.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen unser Personal an den Kassen- und Anmeldungsschaltern zur Verfügung. Gerne nehmen wir Ihre Verbesserungsvorschläge aber auch Beschwerden entgegen.
|